Die Kaskoversicherung gehört nicht zum verpflichtenden Bestandteil einer Kfz Versicherung, ist aber eine sinnvolle Ergänzung. Im Gegensatz zur Haftpflicht können sich die genauen Vertragsbestandteile unterscheiden, da einige Versicherungen auch Schäden übernehmen, die üblicherweise nicht übernommen werden. Es wird zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung unterschieden. Die Teilkasko übernimmt nur sehr bestimmte Schäden, beispielsweise Brand, Diebstahl, Glasbruch, Schmorschäden, Marderbisse, Elementarschäden (Hagel, Sturm usw.) sowie Zusammenstöße mit Haarwild, wobei sich die genaue Definition zwischen den verschiedenen Angeboten unterscheiden kann. Schäden durch Erdbeben oder Haarwild, welches nicht im Bundesjagdgesetz erfasst sind, werden nicht immer übernommen, können aber vertraglich vereinbart werden. Bei der Vollkaskoversicherung werden Schäden am eigenen Fahrzeug bei selbstverursachten Schäden übernommen oder wenn der Unfallgegner nicht deliktsfähig ist, also beispielsweise ein Kind unter einem bestimmten Alter oder bei entwicklungsbedingter, fehlender Einsichtsfähigkeit. Die Vollkasko übernimmt auch Vandalismusschäden, sofern diese nicht durch innere Unruhen entstehen. Vorsatz oder Rennen führen zu einem Ausschluss der Versicherungsleistung, während bei grober Fahrlässigkeit die Versicherungsleistung gekürzt werden kann. Reifenschäden sind meistens nicht mit eingeschlossen.